Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über JobStart und unsere Maßnahmen wissen möchten

Häufig gestellte Fragen zu AVGS Coaching und JobStart
  • Wie kann ich JobStart finanzieren?

    JobStart kann zu 100% über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 SGB III gefördert werden. Der AVGS wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des AVGS und klären gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

  • Was beinhaltet die Maßnahme JobStart?

    JobStart besteht aus fünf modularen Bausteinen: Baustein 1 umfasst die Stellenmarktanalyse und Berufsalternativen (bis zu 40 Stunden). Baustein 2 beinhaltet Bewerbungstraining und digitale Grundkompetenzen (bis zu 40 Stunden). Baustein 3 beinhaltet Individuelles Coaching zur Integration in Arbeit (bis zu 40 Stunden). Baustein 4 umfasst Begleitung betrieblicher Erprobung (bis zu 168 Std. im Betrieb und 26 UE im Coaching). Baustein 5 umfasst Arbeit und Leben im Einklang (bis zu 40 Stunden). Die Maßnahme wird als individuelles Einzelcoaching durchgeführt und ist speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten.

  • Wie lange dauert die Maßnahme?

    Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach Ihrem individuellen Bedürfnissen und kann flexibel gestaltet werden, aufgeteilt auf fünf Bausteine. Die zeitliche Planung erfolgt gemeinsam mit Ihnen und berücksichtigt Ihre persönliche Situation sowie die Förderbedingungen des AVGS.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme?

    JobStart richtet sich an arbeitsuchende und arbeitslose Menschen, die eine individuelle Unterstützung bei der Jobsuche benötigen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III, der bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden kann. Darüber hinaus ist das Coaching unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Deutsche Rentenversicherung förderfähig, beispielsweise im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). In einer kostenlosen Erstberatung klären wir gemeinsam, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und wie wir Sie bestmöglich auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützen können.

  • Wer kann an JobStart teilnehmen?

    JobStart richtet sich an arbeitsuchende und arbeitslose Menschen, die eine individuelle Unterstützung bei der Jobsuche benötigen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III, der bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden kann. Darüber hinaus ist das Coaching unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Deutsche Rentenversicherung förderfähig, beispielsweise im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

  • Gibt es eine kostenlose Erstberatung?

    In einem persönlichen Erstgespräch lernen wir Ihre aktuelle Situation kennen, besprechen gemeinsam Ihre beruflichen Ziele und prüfen, ob JobStart für Sie das passende Angebot ist. Zudem informieren wir Sie umfassend über die Möglichkeiten der AVGS-Förderung und unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Antragstellung.

  • Wie melde ich mich für JobStart an?

    Sie erreichen uns ganz unkompliziert telefonisch unter 0421 - 49158384, per E-Mail an info@infair.org oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Im Anschluss vereinbaren wir einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung, in der wir gemeinsam die nächsten Schritte planen.

  • Wo findet das Coaching statt?

    Das individuelle Coaching findet in unseren Räumlichkeiten in Bremen (Airbus-Allee 2, 28199 Bremen) statt. Auf Wunsch können einzelne Termine auch telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden, sodass wir Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität bieten.

  • Was unterscheidet JobStart von anderen Maßnahmen?

    JobStart setzt auf individuelle Betreuung statt standardisierter Gruppenmaßnahmen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird persönlich begleitet und erhält ein Coaching, das exakt auf die eigene Situation, die beruflichen Ziele und den jeweiligen Förderrahmen abgestimmt ist. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Unterstützung, klare Zieldefinition und eine konkrete Umsetzungsstrategie – von der beruflichen Orientierung über Bewerbungsprozesse bis hin zur nachhaltigen Integration in Arbeit oder Ausbildung. Zudem legen wir großen Wert auf Flexibilität, Transparenz und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Durch persönliche Gespräche, kurze Entscheidungswege und individuelle Terminmodelle schaffen wir ein Umfeld, in dem echte Fortschritte möglich sind.

  • Kann ich auch ohne AVGS teilnehmen?

    Die Teilnahme an JobStart erfolgt in der Regel mit einem AVGS, da die Maßnahme über diesen Förderweg finanziert wird. In einer persönlichen Beratung prüfen wir jedoch gemeinsam, ob für Sie alternative Fördermöglichkeiten infrage kommen oder wie wir Sie auch unabhängig davon bestmöglich unterstützen können.

  • Wie wird der Erfolg der Maßnahme gemessen?

    Der Erfolg von JobStart richtet sich nach Ihren persönlichen Zielen. Gemeinsam arbeiten wir an einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt und unterstützen Sie dabei, Ihre beruflichen Perspektiven zu stärken und sicherer im Bewerbungsprozess zu werden.